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Rahmenbedingungen zur Trainingsordnung
Voraussetzungen
Diese Trainingsordnung ist gültig für alle Trainingseinheiten, die im S.A.M.I. 1210 Wien angeboten werden,
sowie für alle Trainings- und Kurseinheiten, die von den Betreibern des S.A.M.I. 1210 Wien in anderen Sport-
und Veranstaltungsstätten angeboten werden. Die Trainingsordnung ist ausnahmslos vor dem ersten Training
unterschrieben abzugeben. Die Trainingseinheiten sind – wenn nicht anders angegeben – für Personen ab dem
18. Lebensjahr zugänglich. Bei Kinder- und Jugendkursen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor
dem ersten Training Voraussetzung.
Haftungsausschluss
Eine Haftung unseres Institutes, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das
Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes
Mitglied haftet selbst für Schäden und Verletzungen sich selbst und anderen gegenüber. Wir haften außerdem
nicht für den Verlust und Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied
versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen. Eltern haften für Ihre
Kinder!
Krankheit/Ausfall
Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit,
Urlaub, beruflicher Verhinderung usw. können durch das S.A.M.I. im Nachhinein nicht rückvergütet werden. Bei
rechtzeitig gemeldeter Dauerkrankheit, Umzug, Schwangerschaft, u.ä. kann die Trainingskarte im
Einvernehmen mit dem Inhaber des S.A.M.I. für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Dies setzt die
Abgabe der Karte vor Aussetzen voraus. Zahlungsweisen und Fristen bleiben hiervon unberührt.
Verlegung der Trainingsräume
Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung bzw. Entschädigung seitens des
S.A.M.I. Wird es den Betreibern des S.A.M.I. aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben unmöglich,
Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das
Recht, nach Vertragsdauer für die Zeit des Ausfalles weiter zu trainieren.
Ausschluss bei Vandalismus und Verschmutzung
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, Rücksicht auf andere Personen zu nehmen sowie die
Hygienevorschriften und Regeln strikt einzuhalten. Bei Vandalismus, Verschmutzung, Diebstahl etc. wird ein
Hausverbot ausgesprochen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Eltern haften
für Ihre Kinder!
Allgemeine Hausordnung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt eine neue, seitens des S.A.M.I. bekannt
gegebenen Bedingung oder das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift
den Vertragsinhalt und die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte. Gerichtsstand für beide Seiten ist Wien.